Spezifische Geschäftsbedingungen Daten

1. Definitionen, Geltungsbereich, Vertragsschluss
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Datenleistungen der Swoop Marketing Ltd.
1.2. Datenleistungen sind sämtliche Leistungen, mit der Erhebung, Verwaltung, Verarbeitung und Lieferung, sowie dem Betrieb der dafür notwendigen Systeme in Verbindung stehen.
1.3. Swoop Marketing Ltd. kann im Folgenden u. a. auch Swoop, Agency, Swoop, SwoopAGENCY, Dienstleister, Lieferant etc. benannt werden.
1.4. Kunde, im Folgenden auch Auftraggeber ist, wer Datenleistungen von Swoop in Anspruch nimmt.
1.5. Reseller ist, wer Datenleistungen von Swoop in Anspruch nimmt, um diese an Dritte weiter zu verkaufen bzw. zu vermitteln.
1.6. Der Kunde ist Kaufmann im Rechtssinne der BRD. Hat der Kunde diesen Status nicht inne, so willigt er mit Zustimmung zu vorliegenden AGB ein, in Bezug auf die Geschäftsbeziehung zu Swoop rechtlich einem Kaufmann gleichgestellt zu werden.
1.7. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Swoop kann auf folgende Arten zustande kommen:
1.7.1. Bestätigung eines Angebots von Swoop durch den Auftraggeber.
1.7.2. Erstellung einer Auftragsbestätigung durch Swoop an den Auftraggeber, der nicht binnen 3 (drei) Werktagen durch den Auftraggeber wirksam widersprochen wird.
1.7.3. Erteilung eines Auftrages in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Webauftritts von Swoop.
1.7.4. Schriftlicher Auftrag des Auftraggebers.
1.7.5. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages.



2. Preise, Zahlung und Fälligkeit
2.1. Sämtliche Preise und Zahlbeträge, die in Unterlagen genannt werden, verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer mit dem jeweils geltenden Satz.
2.2. Preise, die in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Verträgen, Rechnungen etc. genannt werden, gelten in voller Höhe ohne Abzug.
2.3. Alle Rechnungen von Swoop sind in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
2.4. Bei Überschreitung des 14-Tägigen Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
2.5. Swoop kann ab Eintritt des Verzuges Verzugszinsen i.h.v. 9 % über dem Basiszinssatz (gem. §247 BGB) in Rechnung stellen.
2.6. Ist der Auftraggeber in Verzug, so ist die Swoop berechtigt eine Mahngebühr i.h.v. 7 € (sieben EURO) je Mahnung in Rechnung zu stellen.
2.7. Swoop behält sich vor, auch einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware / Dienstleistung Eigentum von Swoop.



3. Datenabonnements
3.1. Datenabonnement ist ein Auftrag des Kunden regelmäßig wiederkehrend Datensätze mit bestimmten Eigenschaften zu liefern.
3.2. Die einzelnen Eigenschaften der Daten und die Lieferhäufigkeit regelt die Einzelvereinbarung.
3.3. Wenn nicht anderslautend definiert wird ein Datenabonnement für eine Laufzeit von 12 (zwölf)Monaten abgeschlossen.
3.4. Das Datenabonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, sollte er nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt werden.
3.5. Die ordentliche Kündigung erfolgt mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende. Textform (E-Mail, Brief, Fax) genügt.
3.6. Die Preisanpassung von Abonnements bis zu einem Wert von 5 % über der Inflationsrate ist ohne die Zustimmung des Kunden zulässig.



4. Lieferung der Daten
4.1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Daten online. Die Wahl der technischen Lieferart obliegt Swoop.
4.2. Die Daten werden in einem üblichen allgemein anerkannten Datenformat geliefert.
4.3. Die Lieferung beginnt frühestens mit Beauftragung und Bezahlung durch den Kunden. Abweichende Lieferungen sind Kulanzleistungen von Swoop und begründen keinen Anspruch des Kunden.
4.4. Teillieferungen sind zulässig.
4.5. Gerät der Kunde in Abnahmeverzug/Abnahmeschwierigkeiten (z.B. Mailserver des Kunden nimmt die E-Mail von Swoop nicht an), so gilt die Leistung von Swoop als erfüllt. Swoop ist berechtigt, den durch Abnahmeprobleme entstandenen Mehraufwand/Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.6. Die Haftung von Swoop bei Liefermängeln beschränkt sich auf jeden Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in der Höhe auf den vertragstypischen Schaden beschränkt.
4.7. Liefermängel, die auf technische Schwierigkeiten bzw. Versagen zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu dulden. Dem Lieferanten steht eine angemessene Frist zur Behebung der Schwierigkeiten zu. Dies gilt auch bei wiederholten Problemen.
4.8. Macht der Kunde im Rahmen von Liefermängeln ein nicht mehr bestehendes Interesse geltend, so liegt die Nachweispflicht für das nicht mehr Bestehen beim Kunden.
4.9. Swoop behält sich das Rech der außerordentlichen Kündigung der Vertragsbeziehung für den Fall, dass die technischen Probleme die weitere Datenlieferung unmöglich machen, bzw. die Datenquelle nicht mehr zur Verfügung steht.
4.10. Entsteht verschuldeter Lieferverzug, so überschreitet die Haftungshöhe auf keinen Fall die Höhe von 2,5 % des Wertes der zu liefernden Daten für jede Verzugswoche und den Maximalwert von 15 % des zu liefernden Datenwertes (beides bezogen auf den Zeitraum des Auftretens von Liefermängeln).



5. Nutzung der Daten
5.1. Wenn nicht anderslautend vereinbart, erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht an den Daten, das weder zeitlich, noch mengenmäßig beschränkt ist.
5.2. Ist von bei Vertragsschluss die Rede von eingeschränkten Nutzungsrechten, welcher Art auch immer, so gilt Entsprechendes.
5.3. Bei eingeschränkten Nutzungsrechten ist der Kunde nach Erreichung der Beschränkung zur Löschung der Daten verpflichtet.  Auf Anfrage hat der Kunde die Löschung zu bestätigen bzw. ggf. zu belegen. Ausnahme bilden die Datensätze, die zu einer erfolgreichen Reaktion des Kontaktierten endeten.
5.4. Die Übertragung/Verkauf der Nutzungsrechte an Dritte ist in jedem Fall verboten.
5.5. Erlaubt ist lediglich die eigenständige / betriebliche Nutzung.
5.6. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht exklusiv. Swoop behält sich die weitere Nutzung, sowie die Vergabe weiterer Nutzungsrechte an Dritte vor.
5.7. Die Rechte (insbesondere die Urheberrechte) an den übertragenen Daten verbleiben bei Swoop.
5.8. Beauftragt der Kunde Dritte mit der Bearbeitung der Daten, so hat er dies vor Vertragsschluss mit Swoop abzustimmen. Der Kunde hat vertraglich sicherzustellen, dass der ausführende Dritte die Daten entsprechend der Vereinbarung mit Swoop nutzt, diese Nutzung entsprechend zu kontrollieren und entsprechende Vertragsstrafen, in mindestens gleicher Höhe, wie die vorliegenden Geschäftsbedingungen es vorschreiben, zu vereinbaren. Für den Fall der missbräuchlichen Datennutzung durch den Dritten, tritt der Kunde seine Vertragsstrafenansprüche an ihn bereits jetzt an Swoop ab. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Eigennutzung der Daten durch den Kunden bei Weitergabe der Daten an Dritte untersagt.
5.9. Swoop behält sich das Recht vor, Kontrolldatensätze in die überlieferten Datenumfänge in Umfang von bis zu 2 % einzubauen, um die effektive Kontrolle der Datennutzung zu ermöglichen.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich die überlieferten Daten entsprechend des am Ort seines Wirkens und am Ort des Informationsempfängers geltenden Rechts einzusetzen.
5.11. Die ordnungsgemäße Speicherung, Nutzung, Sicherung und Löschung der Daten obliegt allein dem Kunden.
5.12. Der Kunde trägt vollumfänglich die alleinige Verantwortung für sein handeln und stellt Swoop von sämtlichen Rechtsansprüchen Dritter die in Zusammenhang mit seinem Wirken stehen frei und hält Swoop schadlos von diesen Ansprüchen und zwar bei erstem Verlangen.



6. Vertragsstrafen
6.1. Überschreitet der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte, bzw. gibt er unbefugt die Daten an Dritte weiter so wird eine Vertragsstrafe i.h.v. 5 € (fünf EURO) je Datensatz fällig und zwar für alle bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Zuwiderhandlung gelieferten Datensätze. Die Anzahl der tatsächlich missbräuchlich genutzten oder weitergegebenen Datensäte ist damit irrelevant.
6.2. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und vollstreckbar.
6.3. In Diesem Fall kann der Lieferant den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, aber auch zu einem beliebigen künftigen Zeitpunkt beenden.
6.4. Bei  Fälligwerden einer Vertragsstrafe behält sich Swoop die Geltendmachung weiterer Schäden vor.



7. Beschaffenheit der Daten
7.1. Filterung, Selektion, Formatierung Anordnung und sonstige Eigenschaften der Datensätze sind Gegenstand der Einzelvereinbarung.
7.2. Sind bestimmte Eigenschaften nicht definiert, so obliegt deren Definition dem Ermessen von Swoop.
7.3. Swoop überprüft die Daten auf Plausibilität. Swoop kann trotz sorgfältiger Bearbeitung der Daten keine Gewähr für deren Richtigkeit und Aktualität übernehmen.
7.4. Die Daten stammen unter anderem aus öffentlichen Verzeichnissen und weiterführenden Datenbanken und beinhalten Angaben, die durch Dritte eingefügt worden sind. Rückläufer und falsche Datensätze sind nicht vermeidbar. Dies stellt kein Mangel an den gelieferten Daten dar. Eine Rückvergütung erfolgt in solchen Fällen nicht.
7.5. Bei Datenabonnements kann naturgemäß keine Anzahl der Datensätze vorausgesagt werden. Hier werden alle Datensätze mit den vertraglich definierten Eigenschaften geliefert, die im jeweiligen Zeitraum verfügbar geworden sind. Alle Mengenbenennungen seitens Swoop sind Erfahrungs- bzw. Schätzwerte.
7.6. Ersatzleistungen, Erlasse, Mehrlieferungen und ähnliche Maßnahmen seitens Swoop sind Kulanzleistungen und begründen keinen dauerhaften Anspruch des Kunden.
7.7. Will der Kunde nach Vertragsschluss die Eigenschaften der zu liefernden Daten ändern, so kann dies eine Preisanpassung bzw. die Inrechnungstellung des Mehraufwandes nach sich ziehen.
7.8. Entsprechen die gelieferten Daten nicht den vereinbarten Eigenschaften, so hat der Kunde das Recht eine Nachlieferung/ Nachbesserung zu fordern und eine angemessene Frist einzuräumen.
7.9. Macht der Kunde Mängel geltend, so muss dies unter der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflicht zu erfolgen.
7.10. Swoop darf bis zu 3 (drei) Mal nachbessern.
7.11. Erst mit Scheitern des dritten Nachbesserungsversuchs ist der Kunde Berechtigt eine Minderung bzw. den Rücktritt zu erklären.
7.12. Die Mängelansprüche verjähren 6 (sechs) Monate nach Übergabe der Daten.
7.13. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens des Kunden gegenüber Swoop, gelten die Regelungen im Punkt "Haftungsbeschränkung".
7.14. Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Übermittlung von E-Mail Adressen, Telefonnummern, Faxnummern kulanter Weise. Die alleinige Lieferung solcher ist nicht als ein Versprechen der Lieferung zu werten.



8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung von Swoop ist ausschließlich auf vorsätzliche, bzw. grob fahrlässige Vertragsverletzungen beschränkt.
8.2. Die Haftungshöhe beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
8.3. Die Haftung für Mittelbare Schäden, wie entgangener Gewinn, Produktions- und Portokosten sowie andere kann nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Swoop bzw. seiner Erfüllungsgehilfen in Betracht kommen.
8.4. Mitgeteilte E-Mailadressen sind öffentlichen Verzeichnissen entnommen. Eine Genehmigung zur Verwendung (Opt-In) liegt nicht vor und muss vom Kunden vor der Verwendung eingeholt werden. Sämtliche hiermit verbundenen Haftungsfragen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden von denen er Swoop freistellt.
8.5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für die Haftung von Swoop, als auch für die Persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.




9. Beilegung von Streitigkeiten, Gerichtsstand
9.1. Gerichtsstand ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Geltendes Recht ist Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen
9.4. Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland.



10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Version gelten bei sämtlichen Swoop- und Projektleistungen von Swoop und regeln die Beziehung zwischen Auftraggeber und Swoop. Einer expliziten erneuten Vereinbarung bedarf es dabei nicht.
10.2. Eine Aufhebung der Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der Swoop zur Aufhebung. Eine Bestätigung fremder Bedingungen oder Bestimmungen, in denen eine Aufhebung der eigenen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, genügt nicht. Ein Widerspruch gegen die Bedingungen des Auftraggebers ist nicht notwendig.
10.3. Sämtlichen Verweisen des Auftraggebers auf eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
10.4. Eine Zession der Ansprüche des Auftraggebers gegen die Swoop ist nicht zulässig.
10.5. Die Swoop ist berechtigt ihre Forderungen gegen den Auftraggeber abzutreten und zu veräußern. Einem Factoringverfahren stimmt der Auftraggeber ausdrücklich zu.
10.6. Eine Aufrechnung bzw. Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Auftraggebers ist unzulässig. Ausnahme ist liegt bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber der Swoop.
10.7. Swoop hat die widerrufliche Erlaubnis des Kunden, ihm Newsletter per E-Mail zu versenden.
10.8. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Daten unter Einhaltung geltender Bestimmungen des Datenschutzes und sonstiger rechtlicher Vorschriften zu verwenden.



11. Höhere Gewalt
11.1. Die Haftung der Swoop ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11.2. Die Swoop haftet nicht für Fristverletzungen, Schäden, Nichterfüllungen und andere Mängel die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
11.3. Als höhere Gewalt gelten unter Anderem, aber nicht ausschließlich, Naturgewalten, Streiks, Kriege, Aufstände, Schäden an Infrastruktur, Änderungen von Gesetzen und Rechtsnormen, Straftaten Dritter, Technisches Versagen, Datenverlust etc.
11.4. Liegen Einflüsse höherer Gewalt vor, so ist die Swoop verpflichtet den Auftraggeber darüber zu unterrichten, jedoch nicht früher als die Swoop die Möglichkeit, die Kenntnis von den Umständen und die Einsicht, über den Einfluss der Höheren Gewalt  auf den Auftrag des Kunden erlangt.
11.5. Danach stimmen Auftraggeber und Swoop das weitere Verfahren in der entstandenen Situation ab.



12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein, so berührt die ausschließlich die betroffene Bestimmung und nicht die gesamten Bedingungen.
12.2. Die betroffene Bestimmung ist zu ersetzen. Anstelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, zulässige und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.